Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und bei sonstigen Klagen vor dem Arbeitsgericht Stuttgart und dem Landesarbeitsgericht Stuttgart sowie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

  •      Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  •      Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
  •      Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  •      Durchsetzung vertraglicher Rechte im Arbeitsverhältnis
  •      Kündigungsschutz

 

Familienrecht

Trennung und Scheidung

 

·         Unterhaltsansprüche des Ehepartners während der Trennung und nach der Scheidung

·         Unterhaltsansprüche der minderjährigen und volljährigen Kinder

·         Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn

·         Ehewohnung und Hausrat

·         Ausgleich von Rentenansprüchen

Mietrecht

Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum- , als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.

 

Meine Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter.

·         Die Prüfung, Gestaltung und Verwaltung von Mietverträgen

·         Die Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen

·         Durchführung Räumungsklagen (für Vermieter)

·         Abwehr von Räumungsklagen (für Mieter)

·         Eigenbedarf (Eigenbedarfsklage)

·         Rückständige Mietzahlungen

·         Prozessführung

·         Abmahnungen

·         Kündigungen (fristlos oder ordentlich)

Strafrecht

Als Rechtsanwältin für Strafrecht bin ich in der Lage, Ihre Interessen in einem weiten Spektrum strafrechtlicher Haupt- und Nebengebiete zu vertreten. Als Anwalt für Strafrecht gilt es, die Anzahl strafrechtlicher und ordnungswidrigkeitsrechtlicher Tatbestände zu kennen und im Interesse des Mandanten ein strafrechtliches Verfahren erfolgreich zu führen.


Überblick:

·         Allgemeines Strafrecht

·         Strafprozessrecht / Berufung / Revision

·         Jugendstrafrecht

·         Betäubungsmittelstrafrecht

·         Straßenverkehrsdelikte

·         Pflichtverteidigung

Strafrechtliche Vertretung in den einzelnen Gebieten:

Eine rechtzeitige anwaltliche Vertretung ist sinnvoll, da die Kenntnisse der vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch die dem Strafverteidiger eingeräumten Befugnisse dem Betroffenen die Möglichkeit gäbe, seine individuellen Rechte zu wahren. Überdies ist es dem Anwalt im Strafrecht so möglich, unmittelbar auf den Lauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Verkehrsrecht

Bei dem Verkehrsrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, mit welchem man am meisten befasst ist. Sei es auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, in den Urlaub oder auch zum Einkauf. Ein Jeder ist hiermit ständig befasst. Der Fußgänger, der Radfahrer, der Auto- oder LKW-Fahrer. Das Verkehrsrecht betrifft den Berufskraftfahrer während seiner Arbeit genauso wie den Pensionär auf dem Weg zum Einkauf.

Verkehrsunfälle, zu schnelles Fahren, Sicherheitsabstand nicht eingehalten, die Fahrzeugladung nicht richtig gesichert, Handy am Steuer, falsches Parken, alkoholisiertes Fahren, Bußgeld, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot, MPU, Überprüfung der Eignung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Nutzungsausfall, Mietwagen, Schadensersatz, Schmerzensgeld.

Ein Jeder hat bereits schon einmal in irgendeiner Form mit dem Verkehrsrecht zu tun. Sei es als Geschädigter oder Verletzter nach einem Verkehrsunfall, sei es weil man zu schnell gefahren ist oder auch nur, weil man einen Unfall verursacht hat.

Sie haben einen Unfall  erlitten, das Auto ist beschädigt, oder Sie sind verletzt worden? Hier tauchen eine Vielfalt an Fragen und Problemen auf. Wer zahlt den Schaden? Habe ich eventuell eine Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag? Reparatur des Fahrzeuges oder doch Verkauf? Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschlepp- und Verschrottungskosten? Schmerzensgeld und Verdienstausfall? Quotenvorrecht? All dies sind Begriffe, die einfach klingen, ein Jeder schon einmal gehört hat, aber die wenigsten hiermit etwas anfangen können.

Es ist gar nicht so selten, dass der Gegner entweder nichts oder nur einen Teil des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall bezahlt. Dann vertrete ich Sie vor Gericht und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Sie benötigen Hilfe nach einem Verkehrsunfall? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder Ihnen droht gar der Entzug der Fahrerlaubnis?

Zivilrecht

Ich berate und vertrete Sie im gesamten Zivilrecht. Das Zivilrecht ist im Gegensatz zum Öffentlichen Recht von der Gleichordnung der Parteien geprägt. Sämtliche Regelungsbereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Zivilrecht.

Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht

 Ich berate und vertrete Sie im allgemeinen Zivilrecht, z.B.:

·         Vertragsrecht

·         Schuldrecht (allgemeines und besonders, Verzug, sämtliche Vertragsarten)

·         Schadensrecht (Haftung aus Delikt, Gefährdungshaftung etc.)

·         Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht, Schenkungsrecht

·         Mobiliar- und Immobiliarrecht

·         Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung

Schuldrecht und Vertragsrecht

 

Sie haben einen Vertrag abgeschlossen und der Gegner zahlt nicht? Sie haben die Anfertigung einer Sache bestellt und bezahlt, die Sache wird aber nicht geliefert oder ist mangelhaft? Egal ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Dienstvertrag, Miete oder Leasing – ich berate Sie, wie Sie zu Ihrer Sache oder Ihrem Geld kommen. Der Schuldner hat mangelhaft oder verspätet geleistet? Sie haben kein Interesse mehr an der Lieferung? Ich berate Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und was zu veranlassen ist.

Schadensrecht

Sie haben einen finanziellen Schaden erlitten. Egal ob aus Delikt, Gefährdungs- oder Garantiehaftung. Ich berate und vertrete Sie hinsichtlich Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld.

Ungerechtfertigte Bereicherung

Ein Anderer ist auf Ihre Kosten ungerechtfertigt bereichert. Ich setze Ihre Ansprüche nach § 812f. BGB durch.

Sachenrecht

Das Sachenrecht wird von den Begriffen Eigentum und Besitz beherrscht. Ich setze Ihre Ansprüche als Eigentümer oder aus Besitz an einer Sache (z.B. als Mieter) durch. Während im Mobiliarrecht Eigentumsübergang durch Einigung und Übergabe erfolgt. Geschieht dies im Immobiliarrecht durch Auflassung und Grundbucheintragung.

Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung 

Ich ziehe Ihre Forderung ein und erbringe Inkassodienste, beantrage Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und/oder setze Ihre Ansprüche im Wege der Klage durch. Zahlt der Schuldner nicht, leite ich die Zwangsvollstreckung ein.

Hier finden Sie mich

Anwaltskanzlei Aigner
Breite Gasse 5
71032 Böblingen

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

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