Als Rechtsanwältin für Strafrecht bin ich in der Lage, Ihre Interessen in einem weiten Spektrum strafrechtlicher Haupt- und Nebengebiete zu vertreten. Als Anwalt für Strafrecht gilt es, die Anzahl strafrechtlicher und ordnungswidrigkeitsrechtlicher Tatbestände zu kennen und im Interesse des Mandanten ein strafrechtliches Verfahren erfolgreich zu führen.
Überblick:
· Allgemeines Strafrecht
· Strafprozessrecht / Berufung / Revision
· Jugendstrafrecht
· Betäubungsmittelstrafrecht
· Straßenverkehrsdelikte
· Pflichtverteidigung
Eine rechtzeitige anwaltliche Vertretung ist sinnvoll, da die Kenntnisse der vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch die dem Strafverteidiger eingeräumten Befugnisse dem Betroffenen die Möglichkeit gäbe, seine individuellen Rechte zu wahren. Überdies ist es dem Anwalt im Strafrecht so möglich, unmittelbar auf den Lauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.