Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum- , als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.
Meine Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter.
· Die Prüfung, Gestaltung und Verwaltung von Mietverträgen
· Die Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
· Durchführung Räumungsklagen (für Vermieter)
· Abwehr von Räumungsklagen (für Mieter)
· Eigenbedarf (Eigenbedarfsklage)
· Rückständige Mietzahlungen
· Prozessführung
· Abmahnungen
· Kündigungen (fristlos oder ordentlich)