Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum- , als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.

 

Meine Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter.

·         Die Prüfung, Gestaltung und Verwaltung von Mietverträgen

·         Die Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen

·         Durchführung Räumungsklagen (für Vermieter)

·         Abwehr von Räumungsklagen (für Mieter)

·         Eigenbedarf (Eigenbedarfsklage)

·         Rückständige Mietzahlungen

·         Prozessführung

·         Abmahnungen

·         Kündigungen (fristlos oder ordentlich)

Hier finden Sie mich

Anwaltskanzlei Aigner
Breite Gasse 5
71032 Böblingen

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